Wie und wann kann ich mich von meiner Hausverwaltung trennen?
Herr Müller prüft den Verwaltervertrag. Dieser läuft erst in 15 Monaten aus. Einige Nachbarn würden gerne schon früher wechseln und möchten wissen, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.
Es gibt zwei Möglichkeiten, den Vertrag zu beenden.
1.) Vertrag läuft aus
Die Verwaltung wird einfach nicht wiederbestellt. Es ist keine weitere Aktivität der Eigentümergemeinschaft nötig.
2.) Vorzeitige Kündigung
Die Gründe können vielfältig sein, vor allem wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Verwaltung und Eigentümern gestört ist und eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Dies ist beispielsweise bei Veruntreuung der Hausgelder der Fall. Weitere Gründe für eine vorzeitige Kündigung sind zum Beispiel:
- Keine Vorlage der Abrechnung im Wirtschaftsjahr
- Kontoführung nicht getrennt von eigenem Vermögen
- Gestörte Zusammenarbeit (Vertrauensverhältnis)
- Fehlendes Beschlussbuch
Die Gründe für die fristlose Vertragsauflösung sind dem Verwalter umgehend mitzuteilen.
Auf der Eigentümerversammlung muss die Eigentümerschaft dann zwei Beschlüsse fassen:
- Kündigung der Bestellung
- Kündigung Verwaltervertrag
Im Fall der Berliner WEG liegen keine konkreten Gründe für eine vorzeitige Kündigung vor. Daher wartet die WEG auf den Vertragsablauf, will dann aber den Verwalter auf keinen Fall wiederbestellen.