Was muss man nach dem Verwalterwechsel beachten?

Herr Müller und seine Nachbarn möchten gerne wissen, welcher Verwalter die Abrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr erstellt. Die Eigentümer wissen auch nicht, ob die bisher geschlossenen Unterverträge mit Dienstleistern ihre Gültigkeit behalten.

Welcher Hausverwalter ist für die Abrechnung zuständig?

Die WEG-Abrechnung erstellt der Verwalter, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der WEG-Abrechnung im Amt ist. Zum Beispiel erstellt die Hausverwaltung, die seit 1.1.2013 im Amt ist, die Abrechnung für 2012. Der bisherige Verwalter ist zu sorgfältiger und ordnungsgemäßer Arbeit bis Vertragsende verpflichtet. Alle Verträge mit Versorgern und Dienstleistern bleiben bestehen und laufen nicht automatisch aus.

Was kommt nun auf den neuen Verwalter zu?

Der neue Verwalter muss nun alle Unterlagen sichten, beispielsweise die Protokolle der Eigentümerversammlungen, aber auch die Verträge mit Ver- und Entsorgern, Winterdienst und Versicherungen. Er muss die Belege des vorhergehenden Wirtschaftsjahres nachbuchen.

Die alte Verwaltung gibt die Unterlagen nur schleppend heraus.

Beim Verwalterwechsel ist der bisherige Verwalter verpflichtet, alle Unterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft herauszugeben.
Zum Beispiel:

  • Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung etc.
  • Sämtliche Verträge
  • Protokolle und Einladungsunterlagen
  • Gerichtsurteile
  • WEG-Abrechnungen (Gesamt- und Einzelabrechnungen)
  • Wirtschaftspläne
  • Sämtliche Unterlagen zum Zahlungsverkehr
  • Rechnungen und Belege
  • gegebenenfalls Sachgegenstände

Er hat kein Zurückbehaltungsrecht. Es wird empfohlen, dass der Verwaltungsbeirat die Übernahme begleitet, um die Übersicht zu behalten.

Weitere informative Themen rund um die WEG- und Hausverwaltung finden Sie unter: www.wobege.de/service/artikel/index.html